Datenübermittlung ins Ausland

Geändert am Di, 31 Okt, 2023 um 4:29 NACHMITTAGS

Das Schweizer Datenschutzgesetz verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, über jede einzelne Datenbearbeitung zu informieren.

Datenbearbeitungen für die wir keinen individuellen Textbaustein haben, sind somit durch die allgemeinen Textbausteine abgedeckt.

Daraus folgt, dass die Exporte in die EU/USA durch den Textbaustein "Weitergabe ins Ausland" (unter Ziff. 6.4) ausreichend abgedeckt sind, auch wenn Sie nicht im Einzelnen aufgezählt werden. 

Grundsätzlich liefert PrivacyBee eine Datenschutzverordnung welche rechtlich konform zum nDSG ist.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren