Das Schweizer Datenschutzgesetz verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, über jede einzelne Datenbearbeitung zu informieren.
Datenbearbeitungen für die wir keinen individuellen Textbaustein haben, sind somit durch die allgemeinen Textbausteine abgedeckt.
Daraus folgt, dass die Exporte in die EU/USA durch den Textbaustein "Weitergabe ins Ausland" (unter Ziff. 6.4) ausreichend abgedeckt sind, auch wenn Sie nicht im Einzelnen aufgezählt werden.
Grundsätzlich liefert PrivacyBee eine Datenschutzverordnung welche rechtlich konform zum nDSG ist.
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