Als Websitebetreiber:in brauchst du eine Datenschutzerklärung, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und empfindliche Strafen zu vermeiden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz am 1. September 2023 können Websitebetreiber:innen ohne eine Datenschutzerklärung mit Bussgeldern von bis zu CHF 250'000 belegt werden.
https://blog.startups.ch/brauche-ich-eine-datenschutzerklaerung-fuer-meine-website/
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