Inhaltlich sind das DSG und die DSGVO sehr ähnlich. In Bezug auf Webseiten gibt es allerdings einen wesentlichen Unterschied. Unter dem DSG genügen eine Datenschutzerklärung und ein Infobanner für die Datenschutzkonfomität. Die DSGVO hingegen erfordert eine etwas ausführlichere Datenschutzerklärung und einen Consentbanner (Ein Banner, bei dem beim Besuch der Webseite die Einwilligung für allfällige Datenbearbeitungen eingeholt wird). Weiter Informationen dazu findest du hier.
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