Ob ein Cookie-Banner (Consent-Banner) erforderlich ist, hängt davon ab, welche Daten du erhebst und in welchem Rechtsraum du dich bewegst:
Für Websites, die dem EU-Recht (DSGVO/TTDSG) unterliegen:
Ja, meistens brauchst du ein Cookie-/Consent-Banner. Sobald du Cookies oder ähnliche Tracker für nicht notwendige Zwecke einsetzt (z.B. Analyse, Tracking, Marketing), musst du vor deren Einsatz die Einwilligung der Nutzer einholen. Das Banner dient dazu, diese Opt-in-Einwilligung zu verwalten und im Streitfall auch nachweisen zu können. PrivacyBee selbst stellt kein Cookie-Banner zur Verfügung, da wir uns auf die Datenschutzerklärung konzentrieren. Du müsstest also ein separates Consent-Tool einsetzen (es gibt viele Anbieter dafür). In der PrivacyBee-Datenschutzerklärung kannst du aber auf dein Banner verweisen, z.B. indem dort steht, dass gewisse Cookies nur mit Einwilligung gesetzt werden.
Für Websites, die ausschließlich dem Schweizer nDSG unterliegen:
Hier ist die Situation anders. Nach neuem Schweizer Recht benötigt man keine aktive Einwilligung per Banner für Cookies, sondern muss „nur“ transparent informieren. Das nDSG fordert also eher eine klare Datenschutzerklärung, aber kein Pop-up. Entsprechend sind viele Schweizer Seiten ohne Cookie-Banner konform, sofern keine DSGVO-Reichweite besteht. PrivacyBee vertritt die Meinung, dass im reinen nDSG-Kontext ein Consent-Banner entbehrlich ist – stattdessen reicht die Aufklärung in der Datenschutzerklärung aus.
Mischfall/International:
Wenn deine Seite Besucher aus der EU hat oder du Dienste nutzt, die Daten in die EU übermitteln, solltest du dich sicherheitshalber an den strengen EU-Standards orientieren, also lieber ein Banner schalten.
Fazit:
PrivacyBee liefert dir die informative Komponente (welche Daten wofür erhoben werden), ersetzt aber kein Einwilligungs-Tool. Prüfe, ob du auf Basis der eingesetzten Cookies ein Consent-Banner brauchst. Im Zweifel gilt: Lieber ein Banner einsetzen, um auf Nummer sicher zu gehen – insbesondere, wenn du Google Analytics, Werbung oder Social-Media-Plugins nutzt, die ohne Zustimmung kritisch sind. Und denke daran: Ein reines „OK“-Banner ist in der EU nicht ausreichend – es muss eine echte Wahlmöglichkeit bestehen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren